AGB

§ 1 Allgemeines
Die Firma GTR Parts GbR (nachfolgend GTR Parts genannt), vertreten durch Thilo Giebels und Marco Winterbauer, verkauft und liefert ausschließlich nur zu nachstehenden Bedingungen. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Erklärungen sowie Zusagen sind nur nach schriftlicher Bestätigung von GTR Parts verbindlich. Dies gilt auch im Falle entgegenstehender Einkaufsbedingungen des Käufers. Diese werden durch die Lieferbedingungen von GTR Parts außer Kraft gesetzt. GTR Parts erkennt solche Bedingungen nicht an, auch wenn sie ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Bestellungen
Bestellungen sind für GTR Parts erst zum Zeitpunkt der Postzustellung verbindlich. Entscheidend ist nicht der Tagesstempel des Auslieferungspostamtes. Im letzterem Falle haftet GTR Parts nicht für Fehl-, Minder- oder Mehrlieferung; das Risiko aus dieser Bestellung trägt in vollem Umfange der Käufer. Verlangt der Käufer nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte oder beiliegende Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Ebenfalls gilt die durch den Onlineshop automatisch versendete Bestelleingangsemail auch als offizielle Auftragseingangsbestätigung. Werden Zubehörteile jeglicher Art falsch oder nicht verwendungsfähig auf Grund unklarer Angaben des Bestellers geliefert oder angeliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko. Schadensersatzansprüche jeglicher Art werden ausgeschlossen.

§ 3 Lieferung und Transportrisiko
Sämtliche Angebote sind freibleibend. GTR Parts behält sich technische Änderungen sowie Preisänderungen vor. Alle Lieferungen erfolgen ab unserem Lager in Maxdorf auf Gefahr des Käufers. Als Nachweis des ordnungsgemäßen Versandes der Ware ist – für GTR Parts – die Vorlage der Empfangsquittung des jeweiligen Transportunternehmers ausreichend. Beschädigte Ware darf der Käufer dem Transportunternehmen erst abnehmen, wenn von diesem Unternehmen der Schaden protokolliert und anerkannt worden ist. Bei Nichtbeachtung hat der Käufer den hieraus entstandenen Schaden selbst zu tragen. Transportbeschädigte Ware ist keinesfalls an GTR Parts zurück zu senden, sondern dem Transportunternehmen zur Verfügung zu stellen. Ebenso muss dringend eine schriftliche Schadenmeldung beim Transportunternehmen eingereicht werden. Die Schadenmeldung muss ebenfalls GTR Parts zur Verfügung gestellt werden.

Der Verkäufer behält sich eine Teillieferung vor, vorausgesetzt ist, dass die Teillieferung im einzelnen von dem Käufer verwendet werden kann. Sollten bestellte Waren nicht abgenommen werden, berechnet der Verkäufer 30% des Brutto-Warenwertes als Aufwandsentschädigung zzgl. angefallenen Fracht-, Verpackungs- und Lagerkosten. Eine Haftung für die Ermittlung des billigsten Versandes wird von GTR Parts nicht übernommen.

§ 4 Lieferfristen
Bestellte Ware, die am Lager vorrätig ist, wird von GTR Parts innerhalb kürzester Frist versandfertig gemacht. Für Bestellungen, die nicht zur ständigen Lagerware gehören, und die GTR Parts direkt beim Hersteller für den Käufer abruft, kann der Verkäufer nur nach Liefermöglichkeiten des einzelnen Herstellers versenden. Zum Rücktritt von Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Käufer erst dann berechtigt, wenn er GTR Parts schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Ansprüche auf Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

§ 5 Gewährleistung
Die Gewährleistungspflicht von GTR Parts beträgt 6 Monate und beschränkt sich darüber hinaus auf die jeweiligen Herstellerangaben. Aus Garantieversprechen von Herstellern können gegenüber GTR Parts keine selbständigen Verpflichtungen hergeleitet werden. Die Gewährleistung ist unter folgenden Umständen ausgeschlossen:

§ 5.1 Bei Waren die von fremder Seite verändert, bearbeitet oder Mängel ohne Zustimmung beseitigt wurden.

§ 5.2 Bei Fahrzeugen oder Teilen, die im Wettbewerb eingesetzt werden.

§ 5.3 Auf Wettbewerbsteile gibt es keine Garantie.

§ 5.4 Wenn der Einbau von Waren außerhalb einer autorisierten Fachwerkstatt vorgenommen wird.

§ 5.5 Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf den reinen Teileersatz.

Gewährleistungsansprüche werden nur nach unverzüglicher, schriftlicher Meldung anerkannt und zwar bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten Mängeln wird nach Wahl von GTR Parts Ersatz geleistet. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung bleibt dem Käufer das Recht der Rückgängigmachung des Vertrages. Hierzu muss die Ware von GTR Parts frei zur Verfügung gestellt werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Generell ausgeschlossen sind alle Folgeschäden oder Schäden durch nicht sachgemäße bzw. fachgerechte und angemessene Behandlung, Montage, Verwendung oder Inbetriebnahme der von uns gelieferten Teile. Für die bei Verwendung im Straßenverkehr erforderliche Untersuchung nach § 29 StVZO (TÜV-Abnahme) von Zubehör jeglicher Art übernimmt GTR Parts keine Gewähr.

§ 6 Informationen zur Kaufart
Angebote oder Verkäufe erfolgen gegenüber Handelsbetrieben und Letztverbrauchern welche die Ware im Sinne des BGB §14 in ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit im Sinne des HGB verwenden. Der Nutzungsinteressent sichert mit der Anmeldung zu, dass alle von ihm gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Bei Verkäufen an andere Handelsbetriebe greift das Widerrufsrecht nicht.

§ 7 Sorgfaltspflicht
Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, alle Änderungen und Umrüstungen an seinem Fahrzeug, wenn es an dem öffentlichen Verkehr teilnimmt, nach den gesetzlichen Bestimmungen in seine KFZ-Papiere (Fahrzeugbrief und Schein) eintragen zu lassen. Der Käufer muss das Fahrzeug beim Technischen Überwachungsverein (TÜV) vorführen. Die Verantwortung für die TÜV-Eintragung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von GTR Parts bis zur vollständigen Bezahlung. Zahlungen sind direkt an GTR Parts zu leisten. Der Käufer darf jedoch ungeachtet der Eigentumsvorbehalte die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußern, aber ohne Zustimmung von GTR Parts einem Dritten weder verpfänden noch zu Sicherung übereignen. Wird die Ware vor Bezahlung weiterveräußert, so ist der dafür erzielte Erlös ohne weiteres an GTR Parts abzutreten. Der Erlös ist gesondert für GTR Parts aufzubewahren bzw. lediglich zur Abdeckung deren Forderung zu verwenden.

§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen

§ 9.1 Der Versand erfolgt ausschließlich gegen Nachnahme, Rechnung oder Vorkasse. GTR Parts liefert stets zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Dies gilt insbesondere für Aufträge und Bestellungen über längere Zeiträume, auch wenn bei der ursprünglichen Bestellung oder Auftragsbestätigung ein anderer Preis zugrunde war. Die Preise verstehen sich ausschließlich Versicherungen, Verpackung und Versandkosten. Ebenso verstehen sich die Preise zuzüglich evtl. anfallender Zahlungsgebühren. Alle genannten Preise sind in Euro ausgezeichnet.

§ 9.2 Die Preise im Onlineshop sind nicht bindend, falls ein Zulieferer die Preise erhöht und wir diese im Shop noch nicht aktualisiert haben, hat der Käufer das Recht vom Kauf zurückzutreten.

§ 9.3 Der Käufer zahlt / überweist, innerhalb von 7 Tagen den geforderten Rechnungsbetrag ab Rechnungsdatum.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz der GTR Parts GbR, also 67133 Maxdorf / Deutschland. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.

§ 11 Gültigkeit
Die Bedingungen gelten ab sofort. Durch das Escheinen dieses Kataloges (Onlineshops) und / oder der jeweiligen neusten Preisliste verlieren alle bisherigen Kataloge und / oder Preislisten ihre Gültigkeit. Alle Preise im Onlineshop sind unter Vorbehalt und ohne Gewähr. Die Nichtigkeit der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht. Abweichende Vereinbarungen sowie Zusicherungen aller Art bedürfen der Schriftform. GTR Parts behält sich Konstruktions- und Formatänderungen vor. Für Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstige Unterlagen behält sich GTR Parts Eigentums- und Urheberrechte vor. Beachten Sie hierzu bitte auch weitere Hinweise auf der Seite „Impressum“.

§ 12 Online Schlichtung innerhalb der EU
Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

§ 13 Sonstiges
Nachdruck und Kopie, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung von GTR Parts. Wir übernehmen für Druckfehler keine Haftung. Alle angegebenen Preise sind in Euro zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, zzgl. Versandkosten und zzgl. evtl. anfallender Zahlungsgebühren.